Kafka in Aachen

Wie Sie wissen, schließt das Waldrestaurant Paulinenwäldchen „Lua Pauline“ Zum Blauen Stein 35 in Aachen nach 15 Jahren bald seine Pforten. Aber jetzt sind wir in einem bizarren Endspiel gelandet. 

Obwohl der Mietvertrag noch bis zum 30.06.2022 läuft, hat der Vermieter Rafaël Küff uns am 13. April aus dem Restaurant geschmissen. Er tut dies weil er nicht bereit ist Anschaffungskosten für den Holzboden zu zahlen, den wir damals im Restaurant verlegen ließen.

Am 13. April hat Rafaël Küff durch einen Schlüsseldienst das Schloss an der Haustür öffnen laßen und hat er in das Restaurant eingebrochen und uns weitere Zugang zum Gebäude verweigert.

Wir haben dann die Polizei angerufen, aber wir wurden abgewiesen. Wir gaben nicht auf und gingen ein paar Tage später zum Polizeipräsidium in der Trierer Straße 501 (Aachen-Brand), um Anzeige wegen Einbruch, Zerstörung, Hausfriedensbruch und Diebstahl zu erstatten. Der diensthabende Beamte weigerte sich jedoch unseren Anzeige aufzunehmen.

Wir fragen uns wirklich in welcher Welt wir gelandet sind. Offenbar sind wir als Unternehmer, aber auch als Menschen, in dem Rechtsstaat, für den sich die Bundesrepublik Deutschland hält, vollkommen rechtlos. Das ist Kafka pur!

Nachfolgend finden Sie den Brief, den wir an Frau Sybille Keupen, Oberbürgermeisterin von Aachen und Herrn Dirck Weinspach, Polizeipräsident von Aachen, geschickt haben:

“An die Oberbürgermeisterin von Aachen, Frau Sybille Keupen, und an der Polizeipräsident Aachen, Herrn Dirck Weinspach. 
Voerendaal (Niederlande), 22.04.22  

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin , sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

Ich wende mich an Sie, weil ich mich als Unternehmer, aber auch als Mensch vollkommen rechtlos fühle. Ich konnte meiner Geschichte kein Gehör verschaffen. Ich wollte Einbruch, Zerstörung, Hausfriedensbruch und Diebstahl melden. Aber der diensthabende Beamte des Polizeipräsidiums (Trierer Straße 501, 52078 Aachen) weigerte sich sogar meine Anzeige entgegenzunehmen. 

Anzeige Straftaten 

Seit dem 01.08.2007 miete ich das „Waldrestaurant Paulinenwäldchen“, 52070 Aachen, Zum Blauen Stein 35. Zunächst bis 31.12.2018; ab dem 1. Januar 2019 für die Dauer von 5 Jahren, also bis einschließlich 31. Dezember 2023. In diesen Zeiträumen verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien widerspricht und das Mietverhältnis mit einer Frist von sechs Monate kündigt Monate.

Als Mieter bin ich während der gesamten Pandemie (Covid-19) meinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nachgekommen, obwohl ich das Mietobjekt kaum nutzen konnte. Einen Großteil des Jahres 2021 war das nicht möglich, da der Vermieter ohne Rücksprache mit mir als Mieter (Grab-)Arbeiten rund um die Gaststätte durchführen ließ, was den Zugang der Gäste zur Waldgaststätte massiv behinderte. Zudem geriet der Geschäftsbetrieb ins Wanken (zB Post konnte nicht mehr zugestellt werden).

Per Schreiben habe ich dem Vermieter am 1. Dezember 2021 meine Entscheidung mitgeteilt, an Herrn Rainier van Gulik zu verkaufen:

  • die Komplette Küche inklusive Fettabscheider und Dunstabzugshaube, Luftabsaug- und Zufuhranlage;

  • die im und in der Nähe des Waldhauses installierten erd- und nagelfesten Einrichtungen (Fettabscheider uzw);

  • alle von mir verlegten erd- und nagelfesten Böden, Verkleidungen, Feuerschutzdecken. 

Am 31.12.2021 habe ich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich mich meinerseits entschlossen habe das Mietverhältnis unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist, also zum 30.06.2022, zu kündigen.

Außerdem erklärte ich mich bereit mit dem Vermieter eine frühere Beendigung des Mietverhältnisses, nämlich zum 31.03.2022, zu vereinbaren. Der Vermieter hat jedoch mein Angebot, dies (schriftlich) zu vereinbaren, nicht angenommen. 

Am 13.04.2022 brach jedoch der Vermieter (ohne meine Erlaubnis) in die von mir gemietete Waldgaststätte ein. Dazu hatte der Vermieter einen Schlosser beauftragt das Türschloss zu zerstören, um die Tür öffnen zu können. Dann verweigerte er mich den Zugang zu dem von mir gemieteten Waldrestaurant.

Als rechtmäßiger Mieter gibt es meiner Meinung nach:

  • Einbruch;

  • Zerstörung;

  • Hausfriedensbruch;

  • mir die Ausübung meines Geschäfts unmöglich machen, indem ich die von mir gemietete Sache widerrechtlich meinem Geschäftsbetrieb entziehe (Diebstahl).

Noch am selben Tag, unmittelbar nachdem mir bekannt wurde dass der Vermieter in die von mir gemietete Waldgaststätte eingedrungen war, kontaktierte ich telefonisch die Polizei in Aachen. Mir wurde jedoch zu verstehen gegeben dass „man“ nichts für mich tun könne. 

Am 19. April 2022 habe ich mich dann gemeinsam mit meinem Berater persönlich beim Polizeipräsidium in der Trierer Straße 501, 52078 Aachen zur Anzeige der vorgenannten Straftaten gemeldet.

Außerdem begleitete mich der bereits erwähnte Herr Rainier van Gulik, der den Diebstahl des Holzbodens im Waldrestaurant, dessen Eigentümer er seit 1.12.2021 ist, melden wollte. Kürzlich hatte er sich jedoch mit dem Vermieter darauf geeinigt, den Boden für einen Betrag von 3000 € zu verkaufen (damit der Boden in der Waldgaststätte nach Ablauf der Mietzeit erhalten bleibt). Am 15.04.2022 teilte ihm der Vermieter jedoch mit, dass er den vereinbarten Betrag nicht zahlen werde. Und weil ich und damit er (Herr van Gulik) keinen Zutritt mehr zur Waldgaststätte haben, kann er als rechtmäßiger Eigentümer den Boden nicht entfernen und mitnehmen. Mit anderen Worten, es liegt Unterschlagung vor, also Diebstahl. 

Mir wurde bei die Polizei gesagt dass ich am nächsten Tag wiederkommen solte, weil da zuviel los war.

Am 20.04.2022 habe ich mich erneut persönlich (zusammen mit meinem Berater) und Herrn Rainier van Gulik beim Polizeipräsidium in Aachen gemeldet. Nach langem Warten wurde mir endlich geantwortet. Der diensthabende Beamte weigerte sich jedoch meine Aussage aufzunehmen. Sie nahm den Sitz des Amtsgerichts ein und erklärte, sie könne nicht beurteilen, ob der Mietvertrag gültig sei. Trotz meiner wiederholten Bitte Straftaten (und damit keine zivilrechtlichen Differenzen) anzeigen zu dürfen, weigerte sie sich weiterhin. Sie weigerte sich auch, ihren Namen zu nennen und schriftlich festzuhalten dass und warum sie sich weigerte meine Erklärung zu protokollieren. Sie weigerte sich überhaupt mit Herrn Rainier van Gulik zu sprechen.

Es kann doch nicht sein, dass ich erst einen Anwalt gegen hohes Honorar beauftragen muss, um gegen mich begangene Straftaten anzeigen zu können!

Rechtsstaat

Als niederländischer Staatsbürger bin ich es gewohnt, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem mich die Polizei schützt, wenn ich Opfer einer Straftat geworden bin. Ich dachte, ich könnte davon ausgehen, dass ich auch in Deutschland den gleichen Schutz genieße. Aber es stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist. Ich wurde mit einer Polizistin konfrontiert, die glaubt, sie könne Straftaten ignorieren, weil sie sagt, sie könne einen Mietvertrag nicht bewerten. Und entzieht mir damit den erbetenen Schutz und lässt mich ohne Recht.

Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Rechtsstaat. In meinem Fall ist mir nichts davon aufgefallen. Ich bitte Sie, mir zu helfen. Indem ich dafür sorge, dass ich trotzdem den Schutz bekomme, den ich verdiene, und dass mir Gerechtigkeit widerfährt.


Hochachtungsvoll,

Alex Bos

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Paulinenwäldchen Gmbh
Lua Pauline
Franz-Liszt-Straße 1
52249 Eschweiler (DE)